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Beurkundung und Beglaubigung



Die Beurkundungs- und Beglaubigungstätigkeit gehört zum zentralen Aufgabenbereich unseres Notariats.

Zu den Kernaufgaben von Notar:innen gehören diverse Beurkundungen.

Notar:innen verfügen über die technische Ausstattung zur Abfrage der im Firmenbuch und Grundbuch gespeicherten Daten. Nach erfolgter Abfrage beurkunden Notar:innen die entsprechenden Einträge im Firmenbuchauszug allenfalls samt Gewerberegisterdaten sowie im Grundbuchauszug.

Notar:innen nehmen auch die Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift einer Person (Legalisierung) sowie die Beglaubigung der Übereinstimmung einer Abschrift mit der originalen Urkunde (Vidimierung) vor.

In notariellen Protokollen beurkunden Notar:innen Tatsachen und Erklärungen.

Diesen Beurkundungen kommt die Beweiskraft öffentlicher Urkunden zu.