Erbrecht
Das Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren zählt zu den Spezialgebieten unseres Notariats.
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In der Funktion als Gerichtskommissär:in sind Notar:innen für die Abwicklung von Verlassenschaftsverfahren zuständig.
Um den Erb:innen geregelte Verhältnisse zu hinterlassen, Streitigkeiten der Erb:innen untereinander vorzubeugen und die Erbfolge nach deren Wünschen zu gestalten, sollte man bereits vor seinem Tod richtige Regelungen treffen. Notar:innen sind kompetente Ansprechpartner für die Errichtung, Verwahrung und Registrierung letztwilliger Verfügungen (Testamente oder sonstige letztwillige Verfügungen), Erstellung von Erbverträgen sowie von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen.
Durch die Registrierung solcher Regelungen im Zentralen Testamentsregister wird gewährleistet, dass im Erbfall die entsprechenden Dokumente rasch verfügbar sind egal bei welchen Notar:innen in Österreich diese errichtet wurden.
Notar:innen informieren Sie gerne über Begriffe wie Pflichtteil, Erbteil, Vorschuss bzw. veraltet Vorempfang oder den mit der Erbrechtsreform abgeschafften Begriff "Kodizill" und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie zur Regelung Ihrer künftigen Verlassenschaft haben.