Familienrecht
Adoptionsverträge, Zustimmungserklärungen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung oder Scheidungsfolgenvereinbarungen sind Beispiele für die von unserem Notariat zu errichtenden Verträge im Familienrecht.
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Auch im weitreichenden Themengebiet des Familienrechts sind Notar:innen die richtigen Ansprechpersonen. Unser Notariat berät Sie ausführlich zu den Themen Lebensgemeinschaft, (eingetragene) Partnerschaft, Eherecht, Gütergemeinschaft und Kindschaftsrecht.
Zu den typischen Anliegen der Klient:innen im Eherecht gehören etwa Fragen über den ehelichen Güterstand, Ehescheidung bzw. Ehescheidungsfolgen sowie Ehevertrag (Ehepakt).
Im Bereich des Kindschaftsrechts sind Notar:innen Expert:innen für Adoption (Annahme an Kindes statt), Vaterschaftsanerkenntnis, Obsorge und rechtliche Fragen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung.