Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht und Firmenbuch
Unser Notariat begleitet Sie bei allen Vorgängen des vielseitigen Unternehmensrechts, wie etwa der Errichtung von Gesellschaftsverträgen oder der Umgründung von Gesellschaften.
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Zum weiteren Kernbereich der Tätigkeit von Notar:innen zählt das Unternehmensrecht.
Notar:innen sind umfassend tätig bei der Gestaltung von Personengesellschaften – dazu zählen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR), die Offene Gesellschaft (OG), die Kommanditgesellschaft (KG) – sowie von Kapitalgesellschaften - dazu zählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH bzw. Ges.m.b.H.), die flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG oder FlexCo) und die Aktiengesellschaft (AG) - sowie von Privatstiftungen.
Für die vorher genannten Gesellschaftsformen führen Notar:innen Änderungen, Auflösungen, Erwerbsvorgänge, Gründungen, Umgründungen sowie Firmenbucheingaben aller Art durch.
Notar:innen erarbeiten punktgenaue Gesellschaftsverträge und erstellen notarielle Protokolle zur Beurkundung von tatsächlichen Vorgängen wie General- und Hauptversammlungen.
Notar:innen beraten zudem umfassend über die Umgründung oder Veräußerung (z.B. durch Kauf, Schenkung oder Übergabe) von Unternehmen und wickeln diese rasch und kompetent ab.
Notar:innen haben überdies Erfahrung auf den Gebieten des Vereinsrechts und des Bankwesens.