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Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht und Firmenbuch



Unser Notariat begleitet Sie bei allen Vorgängen des vielseitigen Unternehmensrechts, wie etwa der Errichtung von Gesellschaftsverträgen oder der Umgründung von Gesellschaften.

Zum weiteren Kernbereich der Tätigkeit von Notar:innen zählt das Unternehmensrecht.

Notar:innen sind umfassend tätig bei der Gestaltung von Personengesellschaften – dazu zählen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR), die Offene Gesellschaft (OG), die Kommanditgesellschaft (KG) – sowie von Kapitalgesellschaften - dazu zählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH bzw. Ges.m.b.H.), die flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG oder FlexCo) und die Aktiengesellschaft (AG) - sowie von Privatstiftungen.

Für die vorher genannten Gesellschaftsformen führen Notar:innen Änderungen, Auflösungen, Erwerbsvorgänge, Gründungen, Umgründungen sowie Firmenbucheingaben aller Art durch.

Notar:innen erarbeiten punktgenaue Gesellschaftsverträge und erstellen notarielle Protokolle zur Beurkundung von tatsächlichen Vorgängen wie General- und Hauptversammlungen.

Notar:innen beraten zudem umfassend über die Umgründung oder Veräußerung (z.B. durch Kauf, Schenkung oder Übergabe) von Unternehmen und wickeln diese rasch und kompetent ab.

Notar:innen haben überdies Erfahrung auf den Gebieten des Vereinsrechts und des Bankwesens.