Steuern und Gebühren
Die bei Abschluss z.B. eines Liegenschaftskaufvertrages anfallenden Steuern und Gebühren, kann unser Notariat für Sie berechnen und abführen.
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Im täglichen Rechts- und Geschäftsverkehr entstehen bei diversen Geschäften Steuern und Gebühren. Notar:innen können Sie bereits vor Vertrags- bzw. Geschäftsabschluss über die steuer- und gebührenrechtlichen Folgen wie etwa Grunderwerbsteuer (GrESt), Immobilienertragsteuer (ImmoESt), gerichtliche Eintragungsgebühren sowie Rechtsgeschäftsgebühren umfassend informieren und die zu erwartenden Kosten kalkulieren.
Je nach Einzelfall führen Notar:innen dann auch die Selbstberechnung der entsprechenden Steuer bzw. Gebühr durch oder übermitteln eine Abgabenerklärung an das jeweils zuständige Finanzamt.