Zum Inhalt der Seite springen Zum Ende der Seite springen

Aufforderung der Verlassenschaftsgläubiger



Als ein Unternehmer stirbt, wissen seine Erben nicht recht, ob und wie viel Schulden vorhanden sind. Wie können sie sich absichern?

Als Erbe hat man natürlich großes Interesse zu wissen, ob der Verstorbene Schulden gehabt hat, bevor man die Erbschaft antritt. Hiezu sieht das Gesetz vor, dass bei Gericht eine Aufforderung der Verlassenschaftsgläubiger beantragt werden kann. Das hat zur Folge, dass in der elektronischen Ediktsdatei der Gerichte eine Einschaltung erfolgt. Bei dieser Einschaltung werden alle Gläubiger aufgefordert, sich binnen einer bestimmten Frist zu melden. Wer sich nicht meldet, muss dann damit rechnen, dass er unter Umständen leer ausgeht. Die Ediktsdatei ist eine allgemein zugängliche Datenbank, zu deren Einrichtung der Justizminister gesetzlich verpflichtet ist. Sie muss die Daten jener gerichtlichen Bekanntmachungen enthalten, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften durch die Aufnahme in die Ediktsdatei bekannt zu machen sind.

Künstlerische Illustration mit Hand und Stift bei einer Unterschrift.

ANIMAL Design Studio Verena Esterl