Erbfolgen
Frau O. wird darüber informiert, dass sie etwas geerbt hat. Sie hat aber Angst, damit auch für Schulden zu haften. Was kann sie tun?
Wer erbt im Todesfall? Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge bezüglich des Vermögens der:des Verstorbenen. Die gesetzliche Erbfolge kommt zur Anwendung, wenn die:der Verstorbene kein Testament oder keinen Erbvertrag verfasst hat. Das Gesetz sieht einen Pflichtteil vor, den nahestehende Personen erhalten müssen – auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Auch Schulden der:des Verstorbenen sind vererblich und gehen auf die Erb:innen über, wenn das Erbe angetreten wird. Wenn man sich durch eine Erbschaft finanziell belastet, kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen. Durch die Abgabe einer bedingten Erbantrittserklärung kann man das Risiko der Schuldenhaftung beschränken.
Gesetzliche Erbfolge: tritt im Todesfall in Kraft, wenn kein Testament vorhanden ist
Testamentarische Erbfolge: Sie bestimmen selbst, wer Ihr Erbe erhält
Pflichtteilsrecht: sichert den nächsten Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass
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