Erbverzicht
Bei Patchwork-Familien und Kindern aus früheren Ehen ist das Erbrecht oftmals komplexer, insbesondere dann, wenn einer späteren Ehe eheliche Kinder entstammen. Welche Regelungen können bereits zu Lebzeiten getroffen werden?
Unter Erbverzicht versteht man eine Erklärung zu Lebzeiten, im Voraus auf ein zukünftiges Erbrecht zu verzichten. Es handelt sich dabei um einen Vertrag. Zur Gültigkeit des Vertrages ist es erforderlich, dass dieser als Notariatsakt oder gerichtliches Protokoll errichtet wird. Ein Erbverzicht wird in der Praxis häufig zwischen Elternteilen einerseits und Kindern aus früheren Beziehungen andererseits abgeschlossen. Dieser Verzicht ist endgültig und gilt im Zweifel auch für die Nachkommen. In der Regel ist der Erbverzicht mit einer finanziellen Abfindung verbunden.
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