Zum Inhalt der Seite springen Zum Ende der Seite springen

Leibrentenvertrag



Ein Pensionist will nicht mehr allein in seinem großen Haus wohnen und übersiedelt in ein Heim „Betreutes Wohnen". Sein Haus will er verkaufen. Die Veranlagung des Kaufpreises macht ihm jedoch Sorgen. Eine monatliche Aufbesserung seiner Rente wäre ihm am liebsten. Was kann er tun?

Unter Leibrentenvertrag bezeichnet man den Verkauf einer Immobilie gegen Zahlung eines monatlichen Geldbetrages. Die monatliche Zahlung hat an den Verkäufer zu erfolgen, solange dieser lebt – sie ist daher von der Lebenserwartung des Verkäufers abhängig!

Aus der Sicht des Käufers ist ein Leibrentenkaufvertrag dann interessant, wenn das Geld zur Finanzierung der Leibrente bereits als Barvermögen vorhanden ist und nicht extra finanziert werden muss. Insbesondere für den Käufer ist es ein Glücksgeschäft, weil die große Unbekannte dabei die Lebensdauer des Verkäufers ist. Ein zusätzlicher Gesichtspunkt ist dabei auch die Frage, ob die Immobilie bereits bei Abschluss des Kaufvertrages an den Käufer übergeben wird und damit von ihm sofort benutzt werden kann. Hier kann für den Verkäufer die Leibrentenzahlung in Form eines Pfandrechtes grundbücherlich sichergestellt werden.

Eine andere Variante besteht darin, dass die Liegenschaft erst nach dem Ableben des Verkäufers an den Käufer übergeben wird. In der Praxis spielt der Leibrentenkaufvertrag – wegen des Glücksgeschäftcharakters – eine untergeordnete Rolle. Bei diesem Kaufvertrag ist auch die steuerliche Seite (Einkommensteuer) von großer Bedeutung und muss daher von Anfang an mitbedacht werden. Aufgrund des Spekulationscharakters ist er nicht für jeden zu empfehlen.

Aus Sicht des Käufers scheint eine Leibrente verlockend, da monatlich nur eine geringe Summe bezahlt wird – die Dauer ist jedoch völlig ungewiss.

Künstlerische Illustration einer Person mit großem Stift.

ANIMAL Design Studio Verena Esterl