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Schlichtes Miteigentum



Zwei Brüder erben das Doppelhaus ihrer Eltern je zur Hälfte. Der eine Bruder bewohnt das Erdgeschoß, der andere Bruder das Obergeschoß. Der Bruder, der das Erdgeschoß bewohnt, möchte seinen Hausanteil verkaufen. Darf er das?

Hälfteeigentum an einem Haus bedeutet noch nicht, Eigentum an bestimmten Räumlichkeiten. Eine Hälfte oder ein anderer Bruchteil sind immer nur eine ideelle Quote am gesamten Gebäude ohne jegliche räumliche Zuordnung. Dies bedeutet, dass trotz Vereinbarung über die Benützung der Räume des Hauses jeder Miteigentümer von jeder Mauer, jeder Stiege, jedem Fenster, jedem Boden und jeder Decke eine Hälfte in seinem Eigentum hat. Es gibt daher keine räumliche Zuordnung, sodass der Verkauf eines bloßen Anteiles an einer Liegenschaft zwar möglich, aber wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

Wenn eine räumliche Zuordnung gewünscht wird, sieht das Gesetz die Begründung von Wohnungseigentum vor. Damit kann räumlich abgeschlossenes Eigentum an einer Wohnung, sonstigen selbständigen Räumlichkeiten und Abstellplätzen für Fahrzeuge bzw. Garagen erreicht werden. Hiezu ist ein eigenes Verfahren zur Begründung von Wohnungseigentum vorgesehen.

Die Illustration zeigt eine Figur, die dynamisch mit einem großen blauen Buch mit der Aufschrift "Grundbuch" unter dem Arm geht. Die Figur trägt einen gemusterten Pullover, eine Tasche und eine rosa Hose, was auf einen modernen und aktiven Lebensstil hinweist. Die Haare der Figur wehen im Wind, was der Szene zusätzlich Bewegung verleiht. Die Farbpalette ist auf wenige, aber kontrastreiche Farben wie Blau, Rosa und Schwarz reduziert, was die Illustration lebendig und ansprechend macht.

ANIMAL Design Studio Verena Esterl