Beurkundung
Frau P. möchte ein risikoreiches Rechtsgeschäft abschließen und braucht dafür eine gesetzlich vorgeschriebene Beurkundung. Was ist das genau?
Bei notariellen Beurkundungen handelt es sich um öffentliche Urkunden, die bescheinigen, dass es sich bei schriftlichen oder sonstigen festgehaltenen Tatsachen um die tatsächlichen Vereinbarungen und Wünsche der jeweiligen Vertragspartei handelt. Deshalb haben notarielle Beurkundungen eine besonders hohe Beweiskraft. Beurkundet werden z. B. Notariatsakte, Protokolle, Beglaubigungen etc.
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