Ehescheidung
Das Ehepaar S. strebt eine einvernehmliche Scheidung an und möchte sich im Guten einigen. Was versteht man genau unter Ehescheidung?
Eine Ehescheidung (kurz Scheidung) ist die Auflösung einer Ehe. Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass sich die Ehepartner:innen über die Scheidung und ihre Folgen (Aufteilung des Vermögens, Unterhalt, Obsorge der Kinder etc.) einig sind. Als unparteiische Berater:innen sind Notar:innen erste Ansprechpartner:innen bei einvernehmlicher Scheidung und helfen, ausgewogene Lösungen zu finden und Vergleiche vorzubereiten. Damit können aufwändige Gerichtsverfahren vermieden werden. Alle Regelungen können von Notar:innen in einem Vergleich zusammengefasst werden, der dem Scheidungsgericht vorgelegt wird.
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