Firmenbuch
Frau S. möchte sich ihren Traum vom Eigenheim erfüllen. Ein ihr bisher unbekanntes Architekturunternehmen hat ihr dafür einen überraschend günstigen Kostenvoranschlag erstellt. Bevor sie das Angebot annimmt, möchte sie noch Erkundigungen über dieses Unternehmen einholen. Wo und von wem erhält sie die nötigen Informationen?
Frau S. hat die Möglichkeit, sich von ihrem Notariat einen Firmenbuchsauszug erstellen zu lassen. Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches Verzeichnis das
Einzelunternehmer:innen, die im Firmenbuch eingetragen sind,
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, FlexKapG),
Personengesellschaften (OG, KG),
Genossenschaften, die in Österreich ihren Geschäftssitz haben und
Privatstiftungen umfasst.
Weiters sind alle inländischen Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften in das Firmenbuch einzutragen. Das Firmenbuch wird von den Landesgerichten geführt und dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind.
Ein Firmenbuchsauszug enthält:
Firmenbuchsnummer
Firma
Rechtsform
Sitz und Geschäftsanschrift
Geschäftszweig
Zweigniederlassungen
Datum des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags
Name und Geburtsdatum von Einzelunternehmer:innen, der Gesellschafter: innen sowie der Mitglieder des Aufsichtsrates, der Geschäftsführer: innen sowie der Prokurist:innen (abhängig von der Rechtsform)
Insolvenz (Konkurs)
Liquidation
Höhe der Einlagen, des Grund- oder Stammkapitals
Alle Änderungen eingetragener Tatsachen sind unverzüglich beim Gericht anzumelden.
ANIMAL Design Studio Verena Esterl
Jedes Notariat kann über im Firmenbuch gespeicherte Urkunden/Tatsachen Amtsbestätigungen sowie beglaubigte Firmenbuchsauszüge (auch online) erstellen.