Geh- und Fahrrecht
Vor dem Kauf eines Bauplatzes stellt der Käufer fest, dass die bestehende Zufahrtsstraße zu diesem Grundstück über das Grundstück eines Nachbarn verläuft. Was muss er beachten?
Beim Kauf eines Grundstückes ist unbedingt zu überprüfen, ob eine Zufahrt zu einer öffentlichen Straße gegeben ist. Dies ist nicht immer der Fall. Eine Ersatzlösung besteht darin, dass die Zufahrt über das Grundstück des Nachbarn vertraglich geregelt und auch im Grundbuch eingetragen wird. Dieses vertraglich vereinbarte Recht wird Geh- und Fahrrecht genannt. Durch die Grundbuchseintragung wird es verdinglicht – das heißt, das Recht gilt nicht nur für eine bestimmte Person, sondern für den jeweiligen Eigentümer des berechtigten Grundstückes.
Das Geh- und Fahrrecht zählt zu den häufigsten Servituten (Dienstbarkeiten).
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