Zum Inhalt der Seite springen Zum Ende der Seite springen

Gesellschaftsformen



Herr A. und Frau B. beschließen, sich mit ihrer Geschäftsidee selbstständig zu machen. Welche Rechtsformen können sie für das Unternehmen wählen?

Prinzipiell werden Unternehmen neben Einzelunternehmen in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften eingeteilt. Die in der Praxis häufigsten Gesellschaftsformen sind:

GmbH: Die häufigste Form der Kapitalgesellschaft ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Haftung der Gesellschafter:innen bei der GmbH ist grundsätzlich mit der Höhe ihrer Stammeinlage beschränkt. Bei einer GmbH haften Gesellschafter nur beschränkt, die Gesellschaft jedoch haftet unbeschränkt.

Offene Gesellschaft (OG): Die OG besteht aus mindestens zwei Gesellschafter:innen, die auch mit ihrem Privatvermögen haften. Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Sprengel sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Die Gründung erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag, in dem man die Rechte und Pflichten (z. B. Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Vereinbarungen für den Fall des Ablebens oder Ausscheidens einer:eines Gesellschafter:in etc.) der einzelnen Gesellschafter:innen regelt.

Kommanditgesellschaft (KG): Eine KG besteht aus mindestens zwei Gesellschafter:innen. Während die:der Komplementär:in Leitungsbefugnis hat und unbeschränkt mit ihrem:seinem eigenen Vermögen haftet, hat die:der Kommandist:in Kontrollbefugnis und haftet nur beschränkt mit ihrem:seinem eingebrachten Kapital. Die KG wird mit einem Gesellschaftsvertrag gegründet und in das Firmenbuch eingetragen.

Seit 2024 ist auch die Gründung einer Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG) möglich.

In einem Gespräch mit Ihrem Notariat kann die für Sie und Ihre Situation passende Rechtsform gefunden werden.

Künstlerische Illustration einer Person mit großem Stift.

ANIMAL Design Studio Verena Esterl