Gesellschaftsvertrag
Herr K. und Frau Z. beschließen, sich mit ihrer Geschäftsidee selbstständig zu machen – als ideale Unternehmensform wurde eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgewählt. Womit können die beiden Unternehmer wichtige Dinge regeln?
Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist bei den Personengesellschaften an keine Form gebunden – bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden.
Der Gesellschaftsvertrag regelt im Wesentlichen das Verhältnis der Gesellschafter untereinander, beispielsweise:
Geschäftsführung und –vertretung
Gewinnbeteiligung
Abstimmungsverhältnis für wichtige Entscheidungen
Regelungen für Tod, Ausscheiden, Liquidation der Gesellschaft
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