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Gesetzliche Erbfolge



Ein verheirateter Pensionist mit drei Kindern verstirbt. Ein Testament hat er nicht errichtet. Wer erhält nun sein Erbe?

Wenn der Verstorbene keine letztwillige Anordnung errichtet hat, dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dies bedeutet, dass das Erbe des Verstorbenen erbquotenmäßig auf die nächsten Angehörigen, in der Regel auf die:den Ehe- oder eingetragene:n Partner:in und auf die Kinder, aufgeteilt wird. Insbesondere dann, wenn die gesetzliche Erbfolge abgeändert werden soll, ist es notwendig, eine letztwillige Anordnung – also ein Testament – zu errichten. Im Falle des verstorbenen Pensionisten erhält seine Ehefrau die gesetzliche Erbquote von einem Drittel und die verbleibenden zwei Drittel verteilen sich zu gleichen Teilen auf seine drei Kinder – jedes Kind erbt 2/9.

Die Illustration zeigt eine stilisierte Figur, die mit einem übergroßen Bleistift in der Hand geht. Die Figur trägt blaue Hosen und einen Pullover mit Muster, sowie einen breitkrempigen Hut, was auf eine kreative oder künstlerische Persönlichkeit hindeutet. Der Bleistift hat einen rosa Radiergummi und eine blaue Spitze, was für einen spielerischen und farblich kontrastreichen Look sorgt. Das Design der Illustration ist minimalistisch, mit einfachen schwarzen Umrissen und flachen Farben. Das Gesicht der Figur ist nicht detailliert, was der Darstellung eine gewisse Abstraktion verleiht, während die überproportionale Größe des Bleistifts das Thema Schreiben betont.

ANIMAL Design Studio Verena Esterl

Ehe- oder eingetragene Partner:innen und Nachkommen haben auch bei testamentarischer Regelung einen Anspruch auf den Pflichtteil.