Gesetzliche Erbfolge
Ein verheirateter Pensionist mit drei Kindern verstirbt. Ein Testament hat er nicht errichtet. Wer erhält nun sein Erbe?
Wenn der Verstorbene keine letztwillige Anordnung errichtet hat, dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dies bedeutet, dass das Erbe des Verstorbenen erbquotenmäßig auf die nächsten Angehörigen, in der Regel auf die:den Ehe- oder eingetragene:n Partner:in und auf die Kinder, aufgeteilt wird. Insbesondere dann, wenn die gesetzliche Erbfolge abgeändert werden soll, ist es notwendig, eine letztwillige Anordnung – also ein Testament – zu errichten. Im Falle des verstorbenen Pensionisten erhält seine Ehefrau die gesetzliche Erbquote von einem Drittel und die verbleibenden zwei Drittel verteilen sich zu gleichen Teilen auf seine drei Kinder – jedes Kind erbt 2/9.
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Ehe- oder eingetragene Partner:innen und Nachkommen haben auch bei testamentarischer Regelung einen Anspruch auf den Pflichtteil.