Grundbuch
Familie B. möchte eine Immobilie kaufen und daher wissen, was darüber im Grundbuch steht. Kann jede:r Einsicht nehmen?
Das Grundbuch ist ein Register, das bei den Bezirksgerichten geführt wird. In diesem Register ist die:der Eigentümer:in eines bestimmten Grundstücks, einer bestimmten Eigentumswohnung oder eines bestimmten Hauses eingetragen. Dies ist beim Kauf einer Immobilie wichtig, damit insbesondere festgestellt werden kann, ob die:der Verkäufer:in auch tatsächlich die:der Eigentümer:in ist. Im Grundbuch werden Liegenschaften und ihre Eigentümer:innen festgehalten. Daneben werden auch Rechte wie:
Baurechte,
Wohnungsgebrauchsrechte/ Wohnrechte,
Pfandrechte,
Hypothekenbelastungen bzw.
Dienstbarkeiten/Fahrtrechte eingetragen.
Das Grundbuch besteht aus zwei Teilen: dem Hauptbuch, in dem jede Liegenschaft mit einer eigenen Nummer – der so genannten Einlagezahl – festgehalten ist und der Urkundensammlung, die Kaufverträge, Darlehensverträge usw. enthält. Zusätzlich erleichtert das Grundbuch der:dem jeweiligen Eigentümer:in der Immobilie die Aufnahme eines Kredits. Weiters verlangen die meisten Banken für die Gewährung eines Kredits die Besicherung desselben durch ein Pfandrecht. Das Grundbuch ist öffentlich, ein Grundbuchsauszug ist in jedem Notariat erhältlich. Informationen aus dem Grundbuch können daher sehr aufschlussreich sein. Wichtig dabei ist, dass alle Eintragungen in diesem Register öffentlichen Glauben genießen – das bedeutet, dass sich jede:r auf die Richtigkeit der Eintragungen verlassen kann. Durch die Eintragung im Grundbuch erfolgen Rechtsänderungen, z. B. erwirbt man Eigentum erst mit der Eintragung ins Grundbuch. Ebenfalls im Grundbuch verzeichnet sind eventuelle Belastungen der Liegenschaft.
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Im Notariat können die im Grundbuch elektronisch gespeicherten Daten abgefragt und Grundbuchsauszüge beurkundet werden.