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Grundbuchssperre / Rangordnung



Eingetragene Partner kaufen sich ein Eigenheim. Erst nach Zahlung des Kaufpreises soll die Eintragung im Grundbuch erfolgen. Dabei erfolgt das böse Erwachen, weil der Verkäufer die Liegenschaft zwischenzeitlich ein zweites Mal verkauft hat. Wie hätte dies vermieden werden können?

Um zu verhindern, dass eine Immobilie gleichzeitig an zwei verschiedene Personen verkauft wird oder nachträglich Belastungen eingetragen werden, bewirkt der Notar anlässlich der Unterzeichnung des Kaufvertrages eine Grundbuchssperre. Diese Grundbuchseintragung heißt „Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung". Damit wird das Grundbuch für denjenigen reserviert, der die Sperre veranlasst hat. So wird sichergestellt, dass die Immobilie vor Auszahlung des Kaufpreises kein zweites Mal verkauft wird.

Der Kauf einer Immobilie wird erst mit der Eintragung im Grundbuch vollendet.

Die Illustration zeigt eine Figur, die dynamisch mit einem großen blauen Buch mit der Aufschrift "Grundbuch" unter dem Arm geht. Die Figur trägt einen gemusterten Pullover, eine Tasche und eine rosa Hose, was auf einen modernen und aktiven Lebensstil hinweist. Die Haare der Figur wehen im Wind, was der Szene zusätzlich Bewegung verleiht. Die Farbpalette ist auf wenige, aber kontrastreiche Farben wie Blau, Rosa und Schwarz reduziert, was die Illustration lebendig und ansprechend macht.

ANIMAL Design Studio Verena Esterl