Grundverkehrsgesetz
Herr Ö., russischer Staatsbürger, möchte eine Eigentumswohnung kaufen. Der Notar erklärt ihm, dass dazu die Zustimmung der Grundverkehrsbehörde notwendig ist. Wodurch ist das begründet?
Eine der Aufgaben des Grundverkehrsgesetzes ist es unter anderem, das öffentliche Interesse an der Beschränkung von Rechtserwerben an Grundstücken durch Ausländer zu wahren. Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes sind dabei Inländern gleichgestellt und werden daher nicht als Ausländer betrachtet. Die Genehmigung wird dabei von der Grundverkehrsbehörde erteilt, insoweit nicht die öffentliche Ordnung, die Sicherheit, kulturelle oder sozialpolitische Interessen des Staates beeinträchtigt werden. Ob die Genehmigung erteilt wird, ist daher von Fall zu Fall zu beurteilen.
ANIMAL Design Studio Verena Esterl