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Konsumentenschutz



Eine Pensionistin wird zu einer Werbefahrt eingeladen und kauft auf Drängen eines Verkäufers bei diesem Ausflug eine Heizdecke, die als günstig angepriesen wird. Kurz danach bereut sie diesen Kauf. Kann die alte Dame den Kauf rückgängig machen?

Rechtsgeschäfte zwischen einem Unternehmer auf der einen und einem Verbraucher (Konsumenten) auf der anderen Seite heißen Verbrauchergeschäfte und unterliegen dem Konsumentenschutzgesetz. Unter Konsumentenschutz versteht man die Zusammenfassung von gesetzlichen Regelungen, die den Verbraucher vor Schaden durch Übervorteilung beim Einkauf und vor unsicheren und gesundheitsschädlichen Produkten bewahren sollen. In diesem Gesetz ist etwa auch verankert, Überrumpelungstaktiken bei Werbefahrten zu verhindern. Dabei ist vorgesehen, dass bei solchen Verbrauchergeschäften die überrumpelte Person den Kauf rückgängig machen kann. Das Gesetz sieht dabei vor, dass innerhalb einer Woche nach diesem Kauf der Rücktritt erklärt werden kann. Diese Erklärung muss in schriftlicher Form erfolgen.

Künstlerische Illustration mit Hand und Stift bei einer Unterschrift.

ANIMAL Design Studio Verena Esterl