Künstliche Befruchtung
Für manche Paare führt der Weg zum Wunschkind über künstliche Befruchtung. Was genau ist dabei zu beachten?
In Österreich ist für die medizinisch unterstütze Fortpflanzung – auch künstliche Befruchtung genannt – bei Lebensgefährt:innen bzw. bei Ehe- und eingetragenen Partner:innen bei Verwendung fremder Eizellen oder einer Samenspende eine Zustimmungserklärung in Form eines Notariatsaktes gesetzlich vorgeschrieben. Darin sind folgende Punkte enthalten:
eine ausdrückliche Zustimmung zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung
erforderlichenfalls die Zustimmung zur Verwendung des Samens oder der Eizellen einer dritten Person
der Zeitraum, in dem die medizinisch unterstützte Fortpflanzung vorgenommen werden darf
Damit bei dieser lebensweisenden Entscheidung von Anfang an rechtliche Klarheit herrscht, können Notar:innen Sie beraten und begleiten.
ANIMAL Design Studio Verena Esterl
Hinweis: Bei einer Fremdspende gilt eine Altersgrenze von 45 Jahren.