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Künstliche Befruchtung



Für manche Paare führt der Weg zum Wunschkind über künstliche Befruchtung. Was genau ist dabei zu beachten?

In Österreich ist für die medizinisch unterstütze Fortpflanzung – auch künstliche Befruchtung genannt – bei Lebensgefährt:innen bzw. bei Ehe- und eingetragenen Partner:innen bei Verwendung fremder Eizellen oder einer Samenspende eine Zustimmungserklärung in Form eines Notariatsaktes gesetzlich vorgeschrieben. Darin sind folgende Punkte enthalten:

  • eine ausdrückliche Zustimmung zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung

  • erforderlichenfalls die Zustimmung zur Verwendung des Samens oder der Eizellen einer dritten Person

  • der Zeitraum, in dem die medizinisch unterstützte Fortpflanzung vorgenommen werden darf

Damit bei dieser lebensweisenden Entscheidung von Anfang an rechtliche Klarheit herrscht, können Notar:innen Sie beraten und begleiten.

Die Illustration zeigt zwei Figuren, die sich in einer innigen Umarmung befinden. Die linke Figur trägt eine blaue Hose und einen gestreiften Schal, der sich um beide Personen legt. Die rechte Figur hat eine gepunktete Jacke und rosa Hosen an. Die Gesichter der Figuren sind abstrahiert, wodurch der Fokus auf die warme Geste der Umarmung gelegt wird. Die Farbpalette besteht hauptsächlich aus Blau, Rosa und Schwarz, was der Szene eine moderne und fröhliche Ausstrahlung verleiht. Die Illustration vermittelt ein Gefühl von Nähe und Zuneigung.

ANIMAL Design Studio Verena Esterl

Hinweis: Bei einer Fremdspende gilt eine Altersgrenze von 45 Jahren.