Partnerschaftsverträge
Frau A. lebt seit 19 Jahren mit ihrem Lebensgefährten in einer gemeinsam erworbenen Eigentumswohnung und arbeitet außerdem im Unternehmen ihres Partners mit. Beide wollen nicht heiraten. Welche Möglichkeiten habe die Lebensgefährten, um gewisse für sie wichtige Dinge trotzdem zu regeln?
Immer mehr Lebensgefährten wollen Vereinbarungen treffen, die zumindest in Teilbereichen den rechtlichen Wirkungen einer Ehe nahe kommen – zum Beispiel im Wohnrecht, in Unterhaltsfragen, im Erbrecht, bei der Vermögensteilung, im Trennungsfall. Durch einen Partnerschaftsvertrag kann der rechtliche Rahmen für das Zusammenleben eines Paares während der Lebensgemeinschaft geregelt werden.
In diesen Partnerschaftsverträgen werden zum Beispiel Regelungen zu folgenden Themen getroffen:
Dokumentation der Eigentumsverhältnisse
Teilung der Lebenshaltungskosten
Mitarbeit im Betrieb des Partners
Wohnrecht
Vollmachten
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