Patientenverfügung
Eine 75-jährige Frau leidet an Lungenkrebs. Sie möchte bei Fortschreiten ihrer Krankheit verhindern, dass durch Ausnutzung aller medizinischen Möglichkeiten ihr Lebensende hinausgezögert wird. Wie kann dies geregelt werden?
Die Patientenverfügung ist die schriftliche Erklärung, dass in einer bestimmten Krankheitssituation bestimmte medizinische lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden. Es gibt zwei Formen der Patientenverfügung: die verbindliche und die sonstige. Für eine verbindliche Patientenverfügung muss im Vorfeld eine ärztliche Aufklärung stattfinden, dann muss diese schriftlich mit Datumseingabe in einem Notariat* errichtet werden. Die verbindliche Patientenverfügung behält ihre Verbindlichkeitswirkung bis zu 8 Jahre lang und kann dann erneuert werden. Die verbindliche Patientenverfügung ist für behandelnde Ärzt:innen verpflichtend. Eine sonstige Patientenverfügung dient als Richtlinie, die allerdings nicht verpflichtend zu befolgen ist.
Patientenverfügungen können von Notar:innen* auf Wunsch ins Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats eingetragen werden.
* oder von einer:einem Rechtsanwält:in oder einer:einem rechtskundigen Mitarbeiter:in von Patientenvertretungen
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