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Patientenverfügung



Eine 75-jährige Frau leidet an Lungenkrebs. Sie möchte bei Fortschreiten ihrer Krankheit verhindern, dass durch Ausnutzung aller medizinischen Möglichkeiten ihr Lebensende hinausgezögert wird. Wie kann dies geregelt werden?

Die Patientenverfügung ist die schriftliche Erklärung, dass in einer bestimmten Krankheitssituation bestimmte medizinische lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden. Es gibt zwei Formen der Patientenverfügung: die verbindliche und die sonstige. Für eine verbindliche Patientenverfügung muss im Vorfeld eine ärztliche Aufklärung stattfinden, dann muss diese schriftlich mit Datumseingabe in einem Notariat* errichtet werden. Die verbindliche Patientenverfügung behält ihre Verbindlichkeitswirkung bis zu 8 Jahre lang und kann dann erneuert werden. Die verbindliche Patientenverfügung ist für behandelnde Ärzt:innen verpflichtend. Eine sonstige Patientenverfügung dient als Richtlinie, die allerdings nicht verpflichtend zu befolgen ist.

Patientenverfügungen können von Notar:innen* auf Wunsch ins Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats eingetragen werden.

* oder von einer:einem Rechtsanwält:in oder einer:einem rechtskundigen Mitarbeiter:in von Patientenvertretungen

Die Illustration zeigt zwei Figuren, die sich in einer innigen Umarmung befinden. Die linke Figur trägt eine blaue Hose und einen gestreiften Schal, der sich um beide Personen legt. Die rechte Figur hat eine gepunktete Jacke und rosa Hosen an. Die Gesichter der Figuren sind abstrahiert, wodurch der Fokus auf die warme Geste der Umarmung gelegt wird. Die Farbpalette besteht hauptsächlich aus Blau, Rosa und Schwarz, was der Szene eine moderne und fröhliche Ausstrahlung verleiht. Die Illustration vermittelt ein Gefühl von Nähe und Zuneigung.

ANIMAL Design Studio Verena Esterl