Pflegeheimkosten/Sozialhilfe
Eine Pensionistin lebt aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes in einem Pflegeheim und hat ihrem Neffen vor zwei Jahren ihre Wohnung geschenkt. Die Kosten für dieses Heim sind jedoch so hoch, dass ihre eigene Pension samt Pflegegeld dafür nicht ausreicht. Die Sozialhilfe übernimmt einen Teil dieser Kosten. Kann als Ersatz für diese Kosten auf das Vermögen der Pensionistin gegriffen werden? Muss der Neffe zu den Kosten beitragen?
Im steiermärkischen Sozialhilfegesetz wird die finanzielle Unterstützung für Pflegeheimbewohner geregelt. Zur Wiedereinbringung dieser Aufwendungen sieht das Sozialhilfegesetz grundsätzlich verschiedene Kostenersatzansprüche vor (Regresse). Mit 01.01.2018 ist jedoch die Verfassungsbestimmung in Kraft getreten, wonach ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben und Geschenknehmern im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten, unzulässig ist.
Bei einer Heimunterbringung kann daher derzeit seitens der Sozialhilfe weder Rückersatz aus dem Vermögen der Pensionistin noch vom beschenkten Neffen gefordert werden.
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