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Pflegeheimkosten/Sozialhilfe



Eine Pensionistin lebt aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes in einem Pflegeheim und hat ihrem Neffen vor zwei Jahren ihre Wohnung geschenkt. Die Kosten für dieses Heim sind jedoch so hoch, dass ihre eigene Pension samt Pflegegeld dafür nicht ausreicht. Die Sozialhilfe übernimmt einen Teil dieser Kosten. Kann als Ersatz für diese Kosten auf das Vermögen der Pensionistin gegriffen werden? Muss der Neffe zu den Kosten beitragen?

Im steiermärkischen Sozialhilfegesetz wird die finanzielle Unterstützung für Pflegeheimbewohner geregelt. Zur Wiedereinbringung dieser Aufwendungen sieht das Sozialhilfegesetz grundsätzlich verschiedene Kostenersatzansprüche vor (Regresse). Mit 01.01.2018 ist jedoch die Verfassungsbestimmung in Kraft getreten, wonach ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben und Geschenknehmern im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten, unzulässig ist.

Bei einer Heimunterbringung kann daher derzeit seitens der Sozialhilfe weder Rückersatz aus dem Vermögen der Pensionistin noch vom beschenkten Neffen gefordert werden.

Die Illustration zeigt eine stilisierte Figur, die mit einem übergroßen Bleistift in der Hand geht. Die Figur trägt blaue Hosen und einen Pullover mit Muster, sowie einen breitkrempigen Hut, was auf eine kreative oder künstlerische Persönlichkeit hindeutet. Der Bleistift hat einen rosa Radiergummi und eine blaue Spitze, was für einen spielerischen und farblich kontrastreichen Look sorgt. Das Design der Illustration ist minimalistisch, mit einfachen schwarzen Umrissen und flachen Farben. Das Gesicht der Figur ist nicht detailliert, was der Darstellung eine gewisse Abstraktion verleiht, während die überproportionale Größe des Bleistifts das Thema Schreiben betont.

ANIMAL Design Studio Verena Esterl