Pflichtteilsminderung
Herr A. hatte zu keiner Zeit Kontakt zu seinem außerehelichen Kind aus einer sehr kurzen Beziehung während seines Praktikums in der Obersteiermark. Hat dieses Kind einen Pflichtteilsanspruch?
Man kann testamentarisch verfügen, dass der Pflichtteil eines Kindes auf die Hälfte gemindert wird, wenn die Eltern-Kind-Beziehung nie wirklich bzw. seit mindestens zwei Jahrzehnten kein Kontakt bestanden hat, es sei denn, sie wurde vom zukünftigen Erblasser grundlos verweigert.
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