Superädifikat
Ein Trafikant hat auf seinem Grundstück einen kleinen Trafikkiosk aus Holz, den er bei seiner Pensionierung verkaufen möchte. Allerdings möchte er weiterhin Eigentümer des Grundstückes bleiben. Welche Möglichkeiten gibt es?
Grundsätzlich ist der Eigentümer eines Grundstückes gleichzeitig auch Eigentümer aller auf diesem Grundstück errichteten Baulichkeiten. Von diesem Grundsatz gibt es nur dann eine Ausnahme, wenn das Gebäude nicht auf Dauer errichtet ist. Dann besteht die Möglichkeit, das Eigentumsrecht an diesem Bauwerk zu übertragen, obwohl man Eigentümer des darunter liegenden Grundstückes verbleibt. Man spricht in diesem Fall von einem Bauwerk auf fremdem Grund oder von Superädifikat.
Ein Superädifikat kann Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit des Grundeigentümers haben.
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