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Trennungsvereinbarungen zwischen Lebensgefährten



Frau S. und Herr P. sind unverheiratet, leben aber in einer Lebensgemeinschaft. Nun möchten sie eine Immobilie erwerben. Ist es sinnvoll, den gemeinsamen Hauskauf mit einer Trennungsvereinbarung abzusichern?

Mithilfe einer Trennungsvereinbarung können Vermögensverhältnisse bestmöglich und vorsorglich geregelt sowie abgesichert werden. Damit wird für rechtliche Klarheit gesorgt, die hilft, einen möglichen teuren Streit zu vermeiden. Als unparteiische Berater:innen sind Notar:innen stets bestrebt, die Interessenlagen der beteiligten Parteien fair und ausgleichend zu berücksichtigen. Unverheiratete Paare tun gut daran, einen Partnerschaftsvertrag abzuschließen. So können sie ihr Zusammenleben in der Lebensgemeinschaft rechtlich absichern, vor allem aber für den Fall einer Trennung klare Verhältnisse schaffen und eine Aufteilung von Vermögenswerten sowie eine allfällige Ausgleichszahlung ausgewogen im Voraus regeln – dies ist insbesondere dann wichtig, wenn gemeinsam größere Anschaffungen getätigt werden, wie z. B. ein Immobilienkauf.

Künstlerische Illustration mit Hand und Stift bei einer Unterschrift.

ANIMAL Design Studio Verena Esterl