Zum Inhalt der Seite springen Zum Ende der Seite springen

Todesfallaufnahme



Nach dem Tod ihres Mannes erhält Frau W. das Schreiben eines Notariats. In diesem Schreiben wird die Witwe ersucht, zur Todesfallaufnahme in die Kanzlei des Notariats zu kommen. Worum geht es dabei?

Notar:innen sind vom Gericht dazu bestellt, Verlassenschaften als Gerichtskommissär:innen abzuwickeln. Jedes Verlassenschaftsverfahren beginnt mit der Todesfallaufnahme. Dabei erhebt die:der Notar:in als Gerichtskommissär:in alle näheren Umstände, die für das Verlassenschaftsverfahren notwendig sind. Zu diesem Zweck werden die nächsten Verwandten zu einem Gespräch eingeladen. Bei diesem Gespräch werden insbesondere die Daten der nächsten Verwandten bzw. der gesetzlichen Erb:innen aufgenommen; es werden aber auch alle Urkunden über letztwillige Anordnungen übernommen. Nicht zuletzt werden auch Daten über das Vermögen der:des Verstorbenen abgefragt. Es ist ratsam, alle Dokumente mitzunehmen, die für die vorhin genannten Punkte relevant sind.

Die Illustration zeigt zwei Figuren, die sich in einer innigen Umarmung befinden. Die linke Figur trägt eine blaue Hose und einen gestreiften Schal, der sich um beide Personen legt. Die rechte Figur hat eine gepunktete Jacke und rosa Hosen an. Die Gesichter der Figuren sind abstrahiert, wodurch der Fokus auf die warme Geste der Umarmung gelegt wird. Die Farbpalette besteht hauptsächlich aus Blau, Rosa und Schwarz, was der Szene eine moderne und fröhliche Ausstrahlung verleiht. Die Illustration vermittelt ein Gefühl von Nähe und Zuneigung.

ANIMAL Design Studio Verena Esterl

Zur Todesfallaufnahme werden Personen geladen, die über persönliche und vermögensrechtliche Belange der:des Verstorbenen Bescheid wissen.