Eigentümerpartnerschaft
Lebensgefährten besitzen gemeinsam eine Eigentumswohnung. Eines Tages stirbt der Mann ohne Testament. Hat die überlebende Frau nun einen Anspruch auf die Eigentumswohnung?
Im Todesfall haben Lebensgefährten, die in den letzten drei Jahren vor dem Tod des Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt gelebt haben, gesetzlich nur ein außerordentliches Erbrecht, das bedeutet, dass diese nur dann erbberechtigt sind, wenn es keine gesetzlichen Erben gibt. Wenn jedoch zwei Personen gemeinsam eine Eigentumswohnung besitzen, gibt es eine Sonderregelung. Kraft Gesetzes fällt der Anteil des verstorbenen dem überlebenden Miteigentümer zu. Allerdings hat dieser eine Ausgleichszahlung an die Erben zu leisten, die durch letztwillige Verfügung des anderen Partners oder durch Schenkung auf den Todesfall erlassen werden kann. Die Höhe dieser Zahlung hängt von bestimmten rechtlichen Voraussetzungen ab. Tipp! Bei bereits bestehendem Wohnungseigentum kann der im Grundbuch eingetragene Partner die Hälfte der Eigentumswohnung an seinen Partner übertragen.
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