Einantwortungsbeschluss
Eine ältere Frau setzt ihren Enkel zum Alleinerben ihres gesamten Vermögens ein. Nach ihrem Tod wird im zuständigen Notariat ein Verlassenschaftsverfahren durchgeführt. Wie kommt der Enkel nun zu seinem Erbe?
Das Verlassenschaftsverfahren kann unter anderem durch eine Einantwortung enden. In diesem Fall stellt das zuständige Bezirksgericht einen Einantwortungsbeschluss aus, der als Nachweis für die Annahme der Erbschaft und die Stellung als Rechtsnachfolger:in nach der:dem Verstorbenen gilt. Der Beschluss bezeichnet die näheren Daten der:des Verstorbenen, der Erb:innen und den Titel für die Annahme der Erbschaft. Fällt in das Verlassenschaftsvermögen auch eine Immobilie, wird diese ebenfalls angeführt. Mit dem rechtskräftigen Einantwortungsbeschluss erhalten Erb:innen bei allen Ämtern und Behörden, aber auch bei Bank- und Kreditinstituten, den Zugang zum Vermögen der:des Verstorbenen.
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Mit dem Einantwortungsbeschluss erhalten Erb:innen den Nachweis ihrer Erbschaft.